§ 6 Fördercontrolling
In Kraft seit 14. Juli 2021
Up-to-date
Der Magistrat ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Abwicklung von Förderungen verarbeiteten Daten im Rahmen von Auswertungen auch für statistische, planerische und steuernde Zwecke ohne Personenbezug zu verarbeiten.
Wr. FTG · Wiener Fördertransparenzgesetz
§ 1 Zielsetzungen
…§§ 4, 5), 2. Auswertungen der im Rahmen der Förderabwicklung verarbeiteten Daten für Zwecke der Mittelverwendungskontrolle, Steuerung und Planung zu erstellen (§ 6), 3. die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank, LGBl. für Wien Nr. 24/2024, umzusetzen und dementsprechend…
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