§ 6 Fördercontrolling
In Kraft seit 14. Juli 2021
Up-to-date
§ 6 Fördercontrolling — Wr. FTG
Der Magistrat ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Abwicklung von Förderungen verarbeiteten Daten im Rahmen von Auswertungen auch für statistische, planerische und steuernde Zwecke ohne Personenbezug zu verarbeiten.
§ 1 Wr. FTG · Wr. FTG · Wiener Fördertransparenzgesetz
§ 1 Zielsetzungen
…§§ 4, 5), 2. Auswertungen der im Rahmen der Förderabwicklung verarbeiteten Daten für Zwecke der Mittelverwendungskontrolle, Steuerung und Planung zu erstellen (§ 6), 3. die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank, LGBl. für Wien Nr. 24/2024, umzusetzen und dementsprechend…
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