Im Sinne dieses Abschnittes sind
1. Förderungen: Direkte Förderungen (§ 7 Abs. 1 Z 4) und Zuwendungen mit Sozial- und Familienleistungscharakter (§ 7 Abs. 1 Z 5), welche die Stadt bzw. das Land Wien aus öffentlichen Mitteln der Stadt Wien im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung gewährt; nicht als Förderungen im Sinne dieses Gesetzes gelten Einlagen und Beiträge jeder Art, die von der Stadt bzw. dem Land Wien in ihrer bzw. seiner Eigenschaft als Gesellschafterin bzw. Gesellschafter an eine Kapitalgesellschaft geleistet werden bzw. Dotationen an Stiftungen, Anstalten und Fonds;
2. Fördergegenstand (förderwürdige Maßnahme): Vorhaben, für welches um eine Förderung angesucht wird bzw. für welches eine Förderung beantragt wird;
3. Förderwerberin bzw. Förderwerber: Rechtssubjekt, welches um eine Förderung ansucht bzw. eine Förderung beantragt;
4. Fördernehmerin bzw. Fördernehmer: Förderwerberin bzw. Förderwerber, der bzw. dem eine Förderung gewährt wird;
5. Förderdienststelle: Magistratsdienststelle, welcher die administrative Abwicklung von Förderungen obliegt;
6. Förderprogramm: allgemeines Angebot einer Förderdienststelle in Hinblick auf Förderungen, die insbesondere jeweils denselben Fördergegenstand, dieselben Rechtsgrundlagen, denselben Kreis der Fördernehmerinnen bzw. Fördernehmer und dieselben Fördervoraussetzungen haben;
7. Förderrichtlinie: Schriftliche und zu veröffentlichende Erklärungen bzw. Informationen in Hinblick auf Förderprogramme mit bestimmten Mindestinhalten.
Wr. FTG · Wiener Fördertransparenzgesetz
§ 16 Transparenzportalabfrage
…zu vermeiden und einen effizienten und zielgerichteten Mitteleinsatz zu gewährleisten, haben abfrageberechtigte Stellen (§ 12), sofern dies zur Erfüllung des Überprüfungszwecks gemäß § 2 Z 4 TDBG 2012 notwendig ist, vor Gewährung einer Förderung gemäß § 7 eine personenbezogene Abfrage gemäß § 32 Abs. …
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