§ 1 Zweck des Gesetzes
In Kraft seit 13. Februar 2021
Up-to-date
Dieses Gesetz umfasst Maßnahmen des Landes Wien, die dem Klimaschutz, der Energieversorgungssicherheit, der Energieeffizienz, der Entwicklung erneuerbarer Energieträger sowie dem Ausbau der Fernwärme- und Fernkälteerzeugung, der Fernwärme- und Fernkälteversorgung und des Fernwärme- und Fernkältenetzes in Wien dienen.
§ 1 WERUG 2020 · WERUG 2020 · Wiener Energie- und Klimarechts-Umsetzungsgesetz 2020 - WERUG 2020
§ 1 Zweck des Gesetzes
…§ 1. Dieses Gesetz umfasst Maßnahmen des Landes Wien, die dem Klimaschutz, der Energieversorgungssicherheit, der Energieeffizienz , der Entwicklung erneuerbarer Energieträger sowie dem Ausbau der Fernwärme- und Fernkälteerzeugung…
Rückverweise