§ 29a Verordnungsermächtigung
In Kraft seit 23. Dezember 2014
Up-to-date
In Umsetzung der Seveso III-Richtlinie und der „Helsinki-Konvention“ sowie deren Änderungen hat die Behörde durch Verordnung entsprechend dem Stand der Technik nähere Bestimmungen über
1. die Pflichten des Betreibers nach einem schweren Unfall,
2. das Sicherheitskonzept,
3. den Sicherheitsbericht,
4. den internen Notfallplan,
5. das Sicherheitsmanagementsystem
zu erlassen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden