LandesrechtWienLandesesetzeWiener Gleichbehandlungsgesetz3. Teil MIT DER GLEICHBEHANDLUNG UND FRAUENFÖRDERUNG BEFASSTE EINRICHTUNGEN UND PERSONEN2. Abschnitt Gleichbehandlungsbeauftragte oder Gleichbehandlungsbeauftragter§ 26

§ 26Bestellung der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten

In Kraft seit 01. Juli 2020
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