Ziele dieses Gesetzes sind insbesondere
1.die Energieeffizienz zu verbessern und den Endenergieverbrauch zu senken, um damit die Versorgungssicherheit kontinuierlich zu stärken;
2.den Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ zu verwirklichen;
3. die Vorbildfunktion öffentlicher Einrichtungen festzulegen;
4. den Umstieg auf eine nachhaltige, energieeffiziente und ressourcenschonende Wirtschaft und Gesellschaft voranzutreiben und den Standort Wien zukunftsorientiert zu gestalten;
5. die innovativen und energieeffizienten Technologien zu stärken;
6. zur Erschwinglichkeit von Energie durch Senkung der Energiekosten beizutragen;
7. die Energiearmut zu bekämpfen und
8. zur Dekarbonisierung und zu den Klimazielen beizutragen.
§ 3 W-EEffG 2026 · W-EEffG 2026 · Wiener Energieeffizienzgesetz 2026
§ 3 Begriffsbestimmungen
…Fernwärmesystem oder einem Fernkältesystem besteht, in dem ein Kraft Wärme Kopplungsprozess genutzt wird, genutzt werden wird oder in dem Kraft-Wärme-Kopplung nicht möglich ist; 2. „anrechenbare Energieeffizienzmaßnahme“ eine gesetzte Maßnahme, die zu überprüfbaren Energieeffizienzverbesserungen führt und den Bestimmungen über die Anrechenbarkeit gemäß Bundesgesetz über die Verbesserung der Energieeffizienz…
§ 2 Ziele
…§ 2. Ziele dieses Gesetzes sind insbesondere 1. die Energieeffizienz zu verbessern und den Endenergieverbrauch zu senken, um damit die Versorgungssicherheit kontinuierlich zu stärken; 2. den Grundsatz…
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