§ 79 Ausdehnung des Geltungsbereiches
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
W-BedSchG 1998
Gliederung
12. ABSCHNITT Schluß- und Übergangsbestimmungen
§ 79 Ausdehnung des Geltungsbereiches
Dieses Gesetz ist auch auf das Verwaltungsgericht Wien sinngemäß anzuwenden.
§ 79 W-BedSchG 1998 · W-BedSchG 1998 · Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998
§ 79 Ausdehnung des Geltungsbereiches
…§ 79. Dieses Gesetz ist auch auf das Verwaltungsgericht Wien sinngemäß anzuwenden.…
§ 80 Eigener Wirkungsbereich
…§ 80. Die Gemeinde hat mit Ausnahme der §§ 71a und 79 ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.…
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