W-BedG
Gliederung
8. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 143 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 137 am 1. Jänner 2018 in Kraft. § 137 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) In der Fassung der 2. Dienstrechts-Novelle 2026, LGBl. für Wien Nr. 37/2026, treten in Kraft:
1.der Entfall des § 16 Abs. 6 mit 1. Juli 2026;
2.§ 7 Abs. 4 mit 1. November 2026; § 7 Abs. 4 in der Fassung der 2. Dienstrechts-Novelle 2026 ist auf Personen anzuwenden, die nach dem 31. Oktober 2026 in ein Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien aufgenommen werden;
3.die § 138a und § 143 betreffenden Zeilen des Inhaltsverzeichnisses, § 136 Abs. 2 und 3, die Überschrift zu § 138a und der Entfall der den § 138i betreffenden Zeile des Inhaltsverzeichnisses sowie des § 138i samt Überschrift mit dem der Kundmachung folgenden Tag.
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