§ 3 § 3 — VolksG
(1) Der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens ist bei der Landesregierung schriftlich einzubringen. Ein solcher Antrag darf jeweils nur ein Volksbegehren zum Gegenstand haben und muß von wenigstens 750 zum Landtag Wahlberechtigten unterstützt sein.
(2) Der Antrag hat jedenfalls zu enthalten:
a) einen Kurztitel zur Bezeichnung des Volksbegehrens, der auf den Inhalt des begehrten Gesetzes hinweist;
b) einen Gesetzentwurf oder einen einfachen Vorschlag, der zumindest den wesentlichen Inhalt des begehrten Gesetzes zu enthalten hat;
c) eine Begründung, aus der die dem Volksbegehren zugrundeliegenden Motive hervorgehen;
d) den Vor- und Familiennamen, die Adresse und das Geburtsdatum eines Bevollmächtigten, der die Antragsteller vertritt, und seines Stellvertreters;
e) die mit der Stimmrechtsbestätigung versehenen und getrennt nach Einzelerklärungen und Sammelerklärungen (§ 4 Abs. 3) mit fortlaufenden Nummern bezeichneten Unterstützungserklärungen der Antragsteller.
(3) Bevollmächtigter oder Stellvertreter darf nur eine Person sein, die zum Landtag wahlberechtigt ist; sie muss den Antrag nicht unterstützt haben. Der Bevollmächtigte wird im Falle seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter vertreten.
§ 24 VolksG · VolksG · Volksrechtegesetz, Tiroler
§ 24 Antrag von Wahlberechtigten
…c) die mit der Stimmrechtsbestätigung versehenen und getrennt nach Einzelerklärungen und Sammelerklärungen (§ 25 Abs. 2) mit fortlaufenden Nummern bezeichneten Unterstützungserklärungen der Antragsteller. (3) § 3 Abs. 3 gilt sinngemäß.…
§ 5 Entscheidung
…entscheiden. Eine Ausfertigung der Entscheidung ist dem Bevollmächtigten zu eigenen Handen zuzustellen. (2) Dem Antrag ist stattzugeben, wenn die Voraussetzungen nach den §§ 3 und 4 erfüllt sind, andernfalls ist er abzuweisen. Der Antrag ist auch dann abzuweisen, wenn das begehrte Gesetz eine Angelegenheit zum Inhalt hat, deren Regelung…
§ 12 Eintragungslokal
…ist für die Durchführung der Stimmabgabe ein geeignetes Eintragungslokal einzurichten. In diesem ist während der gesamten Eintragungszeit der Text des Volksbegehrens samt Begründung (§ 3 Abs. 2 lit. b und c) zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. (2) Die Eintragungsbehörde hat für jedes Eintragungslokal eine Aufsichtsperson zu bestellen, die die…
§ 19 Vertrauenspersonen
…Der Bevollmächtigte nach § 3 Abs. 2 lit. d ist berechtigt, zu den Sitzungen der Wahlbehörden zur Durchführung des Ermittlungsverfahrens nach den §§ 17 und 18…
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