§ 16 3. Abschnitt
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
Voraussetzungen für die Bewerbung als Landesrechtspflegerin oder Landesrechtspfleger sind insbesondere
1. die österreichische Staatsbürgerschaft,
2.die Einreihung in die Verwendungsgruppe B im Sinn der Anlage 1 der BO 1994 und
3. die erfolgreiche Ablegung der Dienstprüfung für den Fachverwaltungsdienst oder den technischen Fachdienst.
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