Voraussetzungen für die Bewerbung als Landesrechtspflegerin oder Landesrechtspfleger sind insbesondere
1. die österreichische Staatsbürgerschaft,
2. die Einreihung in die Verwendungsgruppe B im Sinn der Anlage 1 der BO 1994 und
3. die erfolgreiche Ablegung der Dienstprüfung für den Fachverwaltungsdienst oder den technischen Fachdienst.
VGW-DRG · Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz
§ 16 Voraussetzungen für die Bewerbung
…3. Abschnitt Landesrechtspflegerinnen und Landesrechtspfleger Voraussetzungen für die Bewerbung § 16. Voraussetzungen für die Bewerbung als Landesrechtspflegerin oder Landesrechtspfleger sind insbesondere 1. die österreichische Staatsbürgerschaft, 2. die Einreihung in die Verwendungsgruppe B im Sinn der…
§ 24 In- und Außerkrafttreten
…In- und Außerkrafttreten § 24. (1) Dieses Gesetz ist in seiner Stammfassung mit Ausnahme der §§ 16, 17 und 23 am 1. Jänner 2014 in Kraft getreten. Gleichzeitig trat das Gesetz über das Dienstrecht der Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenats Wien…
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