VBO 1995
Gliederung
4. ABSCHNITT Enden des Dienstverhältnisses
§ 41 Gründe für das Enden des Dienstverhältnisses
(1) Das Dienstverhältnis des Vertragsbediensteten endet durch
1. Tod,
2. Übernahme des Vertragsbediensteten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien,
3.einvernehmliche Auflösung (§ 44),
4.vorzeitige Auflösung (§ 45),
5.gerichtliche Verurteilung (§ 46).
(2) Das auf bestimmte Zeit eingegangene Dienstverhältnis endet auch mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde, oder mit dem Abschluß der Arbeit, auf die es abgestellt war. Das auf unbestimmte Zeit eingegangene Dienstverhältnis endet ferner durch Kündigung (§§ 42 und 43).
(3) Ein Dienstverhältnis auf Probe kann von jedem Vertragsteil jederzeit aufgelöst werden.
§ 41 VBO 1995 · VBO 1995 · Vertragsbedienstetenordnung 1995
§ 41 Gründe für das Enden des Dienstverhältnisses
…§ 41. (1) Das Dienstverhältnis des Vertragsbediensteten endet durch 1. Tod, 2. Übernahme des Vertragsbediensteten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien, 3. einvernehmliche Auflösung ( §…
§ 30a Freijahr
…Mutterschutzgesetzes 1979 , 2. eine (Eltern-)Karenz in der Dauer von mehr als neun Monaten, und 3. die Auflösung des Dienstverhältnisses. Wird das Dienstverhältnis gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 beendet, wird die Rahmenzeit nach den für Beamte geltenden Bestimmungen fortgesetzt. (9) Auf Antrag des Vertragsbediensteten kann nach Maßgabe des Dienstbetriebes…
§ 28 Urlaubsersatzleistung bei Beendigung des Dienstverhältnisses
…§ 28. (1) Dem Vertragsbediensteten gebührt eine Urlaubsersatzleistung, wenn das Dienstverhältnis vor Verbrauch des Erholungsurlaubes endet, sofern die Beendigung nicht auf Grund des § 41 Abs. 1 Z 2 eintritt. Die Urlaubsersatzleistung gebührt nicht, wenn der Vertragsbedienstete den Erholungsurlaub trotz rechtzeitigem und nachweislichem Hinwirken des Vorgesetzten gemäß § 6…
§ 54d Beendigung des Dienstverhältnisses
… 1 zweiter Satz Z 7 dieses Gesetzes oder nach einer gleichartigen dienstrechtlichen Bestimmung gekündigt oder vorzeitig beendet worden, ist die Kündigung ( § 41 Abs. 2 letzter Satz), Entlassung ( § 45 Abs. 1 und 2 ) oder Auflösungserklärung ( § 41 Abs. 3 ) auf Grund einer…
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