Persönlich geeignet ist, wer
a) handlungsfähig in allen Belangen im Hinblick auf die Berufsausübung ist,
b) vertrauenswürdig ist (§ 13),
c) die für die Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung aufweist (§ 14) und
d) über für die Berufsausübung ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Rückverweise
TSBBG · Sozialbetreuungsberufegesetz - TSBBG, Tiroler
§ 8 § 8
…die a) das 18. Lebensjahr vollendet haben und b) die für die Erfüllung der diesem Schwerpunkt entsprechenden Aufgaben (§ 7) erforderliche persönliche (§ 12) und fachliche (§ 15) Eignung besitzen.…
§ 11 § 11
…die a) das 18. Lebensjahr vollendet haben und b) die für die Erfüllung der diesem Schwerpunkt entsprechenden Aufgaben (§ 10) erforderliche persönliche (§ 12) und fachliche (§ 15) Eignung besitzen.…
§ 5 § 5
…geführt werden, die a) das 18. Lebensjahr vollendet haben und b) die für die Erfüllung der Aufgaben nach § 4 erforderliche persönliche (§ 12) und fachliche (§ 15) Eignung besitzen.…
§ 32 § 32
…1) Personen, die sich um die Aufnahme in einen Ausbildungslehrgang bewerben, haben nachzuweisen: a) die persönliche Eignung nach § 12 und b) die positive Absolvierung der 9. Schulstufe. Vom Nachweis nach lit. b kann in Einzelfällen abgesehen werden, wenn die Person, die sich um…