§ 31 Beschwerde
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
§ 31 Beschwerde — TMSG
(1) In Verfahren über die Gewährung von Leistungen der Mindestsicherung ist ein Beschwerdeverzicht nicht zulässig.
(2) Auch im Fall der Erhebung einer Beschwerde durch den Antragsteller ist die bescheidmäßig zuerkannte Leistung vorläufig zu erbringen.
§ 22 TMSG · TMSG · Mindestsicherungsgesetz, Tiroler
§ 22 Kostenersatz durch den Mindestsicherungsbezieher
…zum Ersatz der für ihn aufgewendeten Kosten nach Beseitigung der Notlage verpflichtet hat (§ 15 Abs. 7), d) ihm eine nach § 31 Abs. 2 vorläufig erbrachte Leistung nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens nicht oder nur in einem geringeren Ausmaß zuerkannt wird. (2) Vom Mindestsicherungsbezieher nicht zu…
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