§ 48 Räumung, sonstige behördliche Bauaufsicht — TBO 2022
(1) Die Behörde kann die Räumung einer baulichen Anlage oder die Durchführung sonstiger Maßnahmen, wie die Anbringung von Absperrungen, Absicherungen und dergleichen, verfügen, wenn aufgrund des Zustandes der baulichen Anlage oder aufgrund drohender Gefahr von außen, insbesondere durch Lawinen, Vermurung, Hochwasser oder Brandeinwirkung, das Leben oder die Gesundheit von Menschen bedroht ist.
(2) Die Organe der Behörde sind berechtigt, zum Zweck der Wahrnehmung der Aufgaben nach den §§ 45, 46 und 47 den Bauplatz und alle Teile von baulichen Anlagen zu betreten. Der Eigentümer der baulichen Anlage oder der sonst hierüber Verfügungsberechtigte hat dafür zu sorgen, dass den Organen der Behörde auf deren Verlangen alle erforderlichen Auskünfte erteilt werden. Bei Gefahr im Verzug ist den Organen der Behörde der Zutritt auch während der Nachtstunden zu gestatten.
§ 52d TBO 2022 · TBO 2022 · Bauordnung 2022, Tiroler
§ 52d Weiters anzuwendende Bestimmungen
…Abs. 1 bis 6, § 45, § 46 Abs. 1, 3 bis 6 und 8, § 47 sowie § 48 sinngemäß. (2) Für anzeigepflichtige Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie gelten § 30 Abs. 1 bis 6 und 8, § 37 Abs…
§ 53 Bauliche Anlagen vorübergehenden Bestandes
…und 5, § 43, § 44 Abs. 1 und 2, § 46 Abs. 6, § 47 und § 48 sinngemäß. (7) Nach dem Ablauf der Bewilligung hat deren Inhaber die bauliche Anlage zu beseitigen und den Bauplatz wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen…
§ 56 Werbeeinrichtungen, Zulässigkeit und Verfahren
…sie im Widerspruch zum Flächenwidmungsplan, einem Bebauungsplan oder zu den Festlegungen des örtlichen Raumordnungskonzeptes nach § 31b Abs. 2 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022 stünde oder hinsichtlich der Art, der Gestaltung, der Größe oder der Lichtwirkung den örtlichen Bauvorschriften widerspräche. (4) Die Behörde hat die angezeigte Errichtung, Aufstellung oder…
§ 54 Vorübergehende Betreuungseinrichtungen für Zwecke der Grundversorgung und der Unterbringung von Vertriebenen
…§ 43, § 44 Abs. 3 bis 6, § 46 Abs. 1 bis 6, § 47 und § 48 sinngemäß. (12) Nach dem Ablauf der in der Bauanzeige angegebenen oder nach Abs. 8 oder 8a verlängerten Zeitdauer hat der aufgrund der Bauanzeige Berechtigte…
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