(1) Das Archivgut des Landes ist nach Maßgabe des § 5 von der Landesregierung aufzubewahren.
(2) Das Archivgut der Gemeinde ist nach Maßgabe des § 6 vom Bürgermeister im Gemeindearchiv aufzubewahren.
(3) Das sonstige Archivgut von öffentlichem Interesse ist nach Maßgabe des § 7 von jenen Einrichtungen aufzubewahren, in deren Bereich das Archivgut anfällt.
Rückverweise
TÄG · Tierärztegesetz
§ 4 Vorbehaltene Tätigkeiten
…ausgeübt werden (vorbehaltene Tätigkeiten): 1. Untersuchung von Tieren, Diagnose und Behandlung; 2. veterinärmedizinische Vorbeugungsmaßnahmen gegen Erkrankungen von Tieren insbesondere Impfungen; 3. operative Eingriffe an Tieren; 4. Injektion, Transfusion, Infusion, Instillation und Blutabnahme bei Tieren; 5. Verordnung und Verschreibung von Arzneimitteln zur Anwendung an Tieren; 6. Schlachttier- und Fleischuntersuchung; 7. Ausstellung von…
§ 41 Strafbestimmungen
…Verwaltungsübertretung begeht und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 5 000 Euro zu bestrafen, wer 1. eine der im § 4 Abs. 1 umschriebenen Tätigkeiten ausübt, ohne hiezu nach diesem Bundesgesetz oder nach einer anderen gesetzlichen Vorschrift berechtigt zu sein; 2. den tierärztlichen Beruf in…
§ 15 Bedingungen der Berufsausübung und Zuziehung von Hilfspersonen
…TAMG, BGBl. I Nr. 186/2023) dürfen Tierhalter in Hilfeleistungen, welche über die für die übliche Tierhaltung und Tierpflege notwendigen Tätigkeiten (§ 4 Abs. 2) hinausgehen, sowie in die Anwendung von Arzneimitteln bei landwirtschaftlichen Nutztieren, nach Maßgabe der für Tiergesundheitsdienste geltenden Regelungen, eingebunden werden. (4) Außerhalb von…