§ 4 Mittel für nachhaltiges Bauen — S.WFG 2025
Von den jährlich vom Landeshaushalt insgesamt bereitgestellten Wohnbauförderungsmitteln können bis zu 2 % für innovatives, nachhaltiges und ökologisches Bauen, Wohnbauforschung und sonstige im öffentlichen Interesse liegende Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Wohnungswesens verwendet werden. Das Nähere hierzu ist durch Verordnung der Landesregierung zu regeln.
§ 4 S.WFG 2025 · S.WFG 2025 · Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025
§ 4 Mittel für nachhaltiges Bauen
…Mittel für nachhaltiges Bauen § 4 Von den jährlich vom Landeshaushalt insgesamt bereitgestellten Wohnbauförderungsmitteln können bis zu 2 % für innovatives, nachhaltiges und ökologisches Bauen, Wohnbauforschung und sonstige im öffentlichen Interesse…
§ 3 Begriffsbestimmungen
…soweit sie nach ihrer Ausstattung nicht für Wohnzwecke geeignet sind, Treppen, Liftschächte, Loggien, Balkone und Terrassen sind bei der Berechnung der Wohnnutzfläche nicht zu berücksichtigen; 4. normale Ausstattung: eine Ausstattung, die bei größter Wirtschaftlichkeit des Baukostenaufwandes unter Bedachtnahme auf Erfordernisse ökologischer Grundsätze sowie auf die Betriebs- und Instandhaltungskosten und bei einwandfreier…
§ 42 Verarbeitung personenbezogener Daten
…Unterhaltspflichten, Einkommensverhältnisse, Daten zum geleisteten Unterhalt; 3. von Personen, welche die Hilfe suchende Person vertreten: Personalien, Art des Vertretungsverhältnisses und Verhältnis zur Hilfe suchenden Person; 4. von Vermietern und Immobilienverwaltungen, mit denen die Förderungswerber in einem Vertragsverhältnis stehen oder deren Leistungen sie in Anspruch nehmen: Daten betreffend den Wohnbedarf und die…
§ 11 Förderbare Wohnnutzfläche
…11 (1) Die förderbare Wohnnutzfläche beträgt: Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden nahestehenden Personen Förderbare Nutzfläche (in m²) 1 55 2 65 3 80 4 90 für jede weitere Person je 10 m² mehr (2) Abweichend zu Abs 1 beträgt die förderbare Wohnnutzfläche: 1. bei wachsenden Familien…
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