Von den jährlich vom Landeshaushalt insgesamt bereitgestellten Wohnbauförderungsmitteln können bis zu 2 % für innovatives, nachhaltiges und ökologisches Bauen, Wohnbauforschung und sonstige im öffentlichen Interesse liegende Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Wohnungswesens verwendet werden. Das Nähere hierzu ist durch Verordnung der Landesregierung zu regeln.
Rückverweise
S.WFG 2025 · Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025
§ 3 Begriffsbestimmungen
…soweit sie nach ihrer Ausstattung nicht für Wohnzwecke geeignet sind, Treppen, Liftschächte, Loggien, Balkone und Terrassen sind bei der Berechnung der Wohnnutzfläche nicht zu berücksichtigen; 4. normale Ausstattung: eine Ausstattung, die bei größter Wirtschaftlichkeit des Baukostenaufwandes unter Bedachtnahme auf Erfordernisse ökologischer Grundsätze sowie auf die Betriebs- und Instandhaltungskosten und bei einwandfreier…
§ 11 Förderbare Wohnnutzfläche
…1) Die förderbare Wohnnutzfläche beträgt: Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden nahestehenden Personen Förderbare Nutzfläche (in m²) 1 55 2 65 3 80 4 90 für jede weitere Person je 10 m² mehr (2) Abweichend zu Abs 1 beträgt die förderbare Wohnnutzfläche: 1. bei wachsenden Familien…
§ 42 Verarbeitung personenbezogener Daten
…Unterhaltspflichten, Einkommensverhältnisse, Daten zum geleisteten Unterhalt; 3. von Personen, welche die Hilfe suchende Person vertreten: Personalien, Art des Vertretungsverhältnisses und Verhältnis zur Hilfe suchenden Person; 4. von Vermietern und Immobilienverwaltungen, mit denen die Förderungswerber in einem Vertragsverhältnis stehen oder deren Leistungen sie in Anspruch nehmen: Daten betreffend den Wohnbedarf und die…