Beim Zugang zu einer geförderten Mietwohnung mit einer Wohnnutzfläche über 70 m² ist die förderbare Wohnnutzfläche nach der Anzahl der Wohnräume zu bemessen. Dabei sind je nach Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden nahestehenden Personen förderbar:
| Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden nahestehenden Personen | Anzahl der Wohnräume | |
| für 1-Personenhaushalte | 2 | |
| für 1-Personenhaushalte mit: a) Pflegegeldbezug; b) einem gültigen Behindertenpass gemäß dem Bundesbehindertengesetz; c) minderjährigen Personen, die hier zwar keinen hauptsächlichen Aufenthalt haben, aber vom haushaltsangehörigen Elternteil mit gerichtlicher Genehmigung oder gemeinsamer Obsorgeregelung zweitweise untergebracht werden dürfen; für die Hausstandsgründung einer Person mit einer zweiten, bisher noch nicht nahestehenden Person zur Begründung einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft für 2- oder 3-Personenhaushalte | 3 | |
| für 4-Personenhaushalte für wachsende Familien mit bis zu 2 Kindern für Alleinerzieherinnen oder -erzieher mit zwei Kindern oder mit einem Kind und einer weiteren nahestehenden Person | 4 | |
| für 5-Personenhaushalte für Alleinerzieherinnen oder -erzieher mit drei Kindern oder mit zwei Kindern und einer weiteren nahestehenden Person | 5 | |
| für jede weitere Person | 1 Wohnraum mehr | |
Rückverweise
S.WFG 2025 · Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025
§ 50 Übergangsbestimmungen für Förderungen nach dem S.WFG 2015
…2 Z 2 S.WFG 2025 die förderbare Wohnnutzfläche, Vergabe einer geförderten Mietwohnung § 12 S.WFG 2015 §§ 11 und 12 S.WFG 2025 Fördervertrag § 42 Abs 3 S. WFG 2015 § 37 Abs 3 S.WFG 2025 die Auszahlung, Einstellung und Rückzahlung…
§ 25 Anforderungen an das Mietverhältnis
…der Förderung ist bei Wohnungen mit einem gesetzlichen oder vertraglichen Anspruch auf Übertragung der Wohnung zulässig. 2. Mietverträge für Hausstandgründungen im Sinn des § 12 sind auf vier Jahre zu befristen. Eine Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis bzw der Abschluss eines weiteren befristeten Mietvertrages setzt den Nachweis der Begründung der…