LandesrechtSalzburgLandesesetzeSalzburger Wohnbauförderungsgesetz 20252. Abschnitt Förderungen1. Unterabschnitt Gemeinsame Bestimmungen§ 12

§ 12Förderbare Wohnnutzfläche für den Zugang zu geförderten Mietwohnungen

In Kraft seit 01. Januar 2025
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