§ 12 Übergangsbestimmung für Schulassistenzumlage
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
Für die Finanzjahre 2024 und 2025 werden die unbedeckten Auszahlungen je Schulassistenzgemeinde durch das Land geschätzt und beruht die Akontierung gemäß § 4 Abs. 3 auf dieser Schätzung. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 4.
Rückverweise
StSPLFG · Steiermärkisches Sozial- und Pflegeleistungsfinanzierungsgesetz – StSPLFG
§ 1 § 1
… 21a Abs. 5 und § 43 Abs. 5 StBHG, d) dem Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetz (StSUG), mit Ausnahme der Leistungen gemäß § 12 StSUG, e) dem Steiermärkischen Kinder- und Jugendhilfegesetz (StKJHG), ausgenommen Schulsozialarbeit gemäß § 19 StKJHG, f) dem Steiermärkischen Gewaltschutzeinrichtungsgesetz (StGSchEG), g) dem Steiermärkischen Schulassistenzgesetz (StSchAG…