§ 49 EU-Recht
In Kraft seit 31. Dezember 2013
Up-to-date
Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates umgesetzt.
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