Richtlinie (EU) 2024/1712 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer
Vorwort/Präambel
Die Richtlinie 2011/36/EU wird wie folgt geändert:
1. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
2. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
3. Artikel 5 wird wie folgt geändert:
4. Artikel 6 erhält folgende Fassung:
5. Artikel 7 wird gestrichen.
6. Artikel 8 erhält folgende Fassung:
7. Artikel 9 wird wie folgt geändert:
8. Artikel 10 wird wie folgt geändert:
9. Artikel 11 wird wie folgt geändert:
10. Folgender Artikel wird eingefügt:
11. Artikel 12 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
12. In Artikel 13 wird folgender Absatz angefügt:
13. Artikel 14 Absätze 1, 2 und 3 erhalten folgende Fassung:
14. Die Artikel 17 und 18 erhalten folgende Fassung:
15. Folgende Artikel werden eingefügt:
(1) Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 15. Juli 2026 nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.
Bei Erlass dieser Vorschriftennehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.
(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Rechtsvorschriftenmit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.
Amtsblatt der Europäischen Union
Diese Richtlinie ist gemäß den Verträgen an die Mitgliedstaaten gerichtet.
16. Artikel 19 erhält folgende Fassung:
17. Folgende Artikel werden eingefügt:
18. Artikel 20 erhält folgende Fassung:
19. In Artikel 23 wird folgender Absatz angefügt: