§ 54 Außerkrafttreten
In Kraft seit 01. September 2023
Up-to-date
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes (§ 53 Abs. 1) tritt das Gesetz über die Zuweisung von Landesbediensteten zur Dienstleistung bei der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m. b. H., LGBl. Nr. 64/1985, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, außer Kraft.
StKDBR · Steiermärkisches KAGes-Zuweisungs-, Dienst- und Besoldungsrecht – StKDBR
§ 54 Außerkrafttreten
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