§ 52a Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 59/2024 – Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
Die Erhöhung der mit der Novelle LGBl. Nr. 59/2024 festgesetzten Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren erfolgt ab dem 1. Jänner 2024 nach Maßgabe der jeweiligen Verordnung gemäß § 46 über die Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der zur Dienstleistung bei der Steiermärkischen Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H. zugewiesenen Landesbediensteten.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 59/2024
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