(1) Hilfe zur Heilbehandlung wird gewährt für ärztliche Behandlung, Therapien, Heilmittel und Pflege in Kranken-, Kur- oder sonstigen Anstalten, wenn dadurch
a) eine Behebung oder
b) eine erhebliche Besserung der Beeinträchtigung oder
c) eine Verlangsamung des Verlaufes der durch die Behinderung bestehenden Beeinträchtigungen erreicht werden kann oder
d) eine Verschlechterung der durch die Behinderung bestehenden Beeinträchtigungen hintangehalten werden kann.
(2) Die Landesregierung kann durch Verordnung festlegen, für welche Therapien bis zu welchem Stundensatz und Ausmaß Kosten übernommen werden.
(3) Die im Zusammenhang mit Hilfeleistungen gemäß Abs. 1 notwendigerweise anfallenden Fahrtkosten bei Menschen mit Behinderung sind zu übernehmen. Es sind dies die Fahrtkosten für das kostengünstigste zumutbare Verkehrsmittel zu einem der nächstgelegenen geeigneten Erbringer der Leistung.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2007, LGBl. Nr. 94/2014
§ 5 StBHG · StBHG · Steiermärkisches Behindertengesetz
§ 5 Heilbehandlung
2. Abschnitt Hilfeleistungen (1) Hilfe zur Heilbehandlung wird gewährt für ärztliche Behandlung, Therapien, Heilmittel und Pflege in Kranken-, Kur- oder sonstigen Anstalten, wenn dadurch a) eine Behebung oder b) eine erhebliche Besserung der Beeinträchtigung oder c) eine Verlangsamung des Verlauf…
§ 4 Formen der Hilfeleistungen
…Leistungsinanspruchnahme bedeutet, dass der Mensch mit Behinderung sonstige, nicht unter Z. 1 bis 3 fallende Leistungen in oder außerhalb seiner Wohnung in Anspruch nimmt. 5. Geldleistung bedeutet, dass die Leistung in Geldeswert erbracht wird. (3) Die Hilfeleistungen können folgendermaßen erbracht werden: 1. Vollstationär: § 5, § 7, §…
§ 12 Anspruch der unterhaltsberechtigten Angehörigen
…1) Während der Mensch mit Behinderung in einer Einrichtung der Behindertenhilfe gemäß § 5, § 7, § 8 und § 18 Unterkunft und Verpflegung erhält (vollstationäre Hilfeleistung), gebührt ihm für seine unterhaltsberechtigten Angehörigen, für die er…
§ 3 Arten der Hilfeleistungen
…Als Hilfeleistung für Menschen mit Behinderung kommen in Betracht: 1. Heilbehandlung (§ 5); 2. Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln (§ 6); 3. Erziehung (§ 7); 4. Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt (§…
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