StBauMüG
Gliederung
(1) Das Österreichische Institut für Bautechnik hat eine allgemeine Analyse der Risiken vorzunehmen, die von Hausinstallationen und dafür verwendeten Bauprodukten, Materialien und Werkstoffen ausgehen können, sowie die Analyse, ob diese potenziellen Risiken die Qualität des Wassers am Austritt aus denjenigen Zapfstellen, die normalerweise für Wasser für den menschlichen Gebrauch verwendet werden, beeinflussen. Diese allgemeine Analyse hat keine Analyse einzelner Objekte zu umfassen. Sie ist erstmalig bis zum 12. Jänner 2029 durchzuführen, alle sechs Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.
(2) Das Österreichische Institut für Bautechnik hat die Risikoanalyse nach Abs. 1 der Landesregierung zu übermitteln.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2023
§ 13h StBauMüG · StBauMüG · Steiermärkisches Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
§ 13h Risikobewertung von Hausinstallationen
(1) Das Österreichische Institut für Bautechnik hat eine allgemeine Analyse der Risiken vorzunehmen, die von Hausinstallationen und dafür verwendeten Bauprodukten, Materialien und Werkstoffen ausgehen können, sowie die Analyse, ob diese potenziellen Risiken die Qualität des Wassers am Austritt aus d…
§ 23 Strafbestimmungen
…Institut für Bautechnik zu und sind für Zwecke der Marktüberwachung von Bauprodukten sowie der Vornahme und Aktualisierung der allgemeinen Analyse der Risiken nach § 13h Abs. 1 zu verwenden. (6) Geldstrafen nach Abs. 1 Z 9 bis 29 fließen dem Land Steiermark zu. (7) Bauprodukte, auf die…
§ 19 Zusätzliche Aufgaben des OIB
…Bauwesen; 3. registerführende Stelle im Sinn des § 8 Abs. 2; 4. technische Stelle für die Durchführung der Risikobewertung von Hausinstallationen (§ 13h). Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2023…
§ 13i Spezielle baubehördliche Maßnahmen in Bezug auf Legionella und Blei
…1) Ergibt die allgemeine Analyse nach § 13h Abs. 1, dass spezifische Risiken für die Wasserqualität und die menschliche Gesundheit ermittelt wurden, ist durch die Baubehörde eine Überwachung der in Anhang I…
Rückverweise