Das Österreichische Institut für Bautechnik ist
1. technische Bewertungsstelle für Bauprodukte;
2. Produktinformationsstelle für das Bauwesen;
3. registerführende Stelle im Sinn des § 8 Abs. 2;
4. technische Stelle für die Durchführung der Risikobewertung von Hausinstallationen (§ 13h).
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2023
§ 26a StBauMüG · StBauMüG · Steiermärkisches Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
§ 26a Inkrafttreten von Novellen
…das Inhaltsverzeichnis, § 2 Abs. 6, 7 und 8, § 4, § 7 Abs. 2, der 6c. Abschnitt, § 19, § 23 Abs. 1 Z 30 und 31 und Abs. 5, § 24b und § 25 Abs. 2…
§ 8 Verfahren der Registrierung
…gemäß § 7 Abs. 2 vor, so hat die Behörde die Registrierungsbescheinigung auszustellen (Registrierung) und eine Ausfertigung der registerführenden Stelle nach § 19 Z 3 zu übermitteln. (3) Liegen die Voraussetzungen gemäß § 7 Abs. 2 nicht vor, ist dies dem Antragsteller formlos mitzuteilen. Auf…
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