Die Gemeinde hat auf der Grundlage des regionalen Abfallwirtschaftsplanes gemäß § 15 über die Besorgung der öffentlichen Abfuhr eine Abfuhrordnung zu erlassen. Die Abfuhrordnung hat jedenfalls zu enthalten:
1. den Abfuhrbereich gemäß § 7 Abs. 2 und die öffentlichen Sammelstellen gemäß § 7 Abs. 3,
2. die Art und Häufigkeit der öffentlichen Abfuhr, bezogen auf alle Siedlungsabfälle,
3. die Art und Häufigkeit der Problemstoffsammlung nach den bundesrechtlichen Bestimmungen sowie die Zeiten der Benützbarkeit der sonstigen öffentlichen Sammelstellen (z. B. Altstoffsammelzentrum),
4. die Art der zu verwendenden Abfallsammelbehälter oder Abfallsammelsäcke unter Angabe der Grundsätze zur Bemessung der Größe und Anzahl,
5. die Art der Gebühren und Kostenersätze gemäß § 13,
6. die Grundzüge der Gebührengestaltung, bezogen auf die einzelnen Abfallfraktionen sowie Dienstleistungen und
7. die in Übereinstimmung mit dem regionalen Abfallwirtschaftsplan in Anspruch genommenen Behandlungsanlagen zur Verwertung und Beseitigung der Siedlungsabfälle gemäß § 4 Abs. 4.
StAWG 2004 · Steiermärkisches Abfallwirtschaftsgesetz 2004
§ 24 Übergangsbestimmungen
…Fassung LGBl. Nr. 7/2002, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes dem Rechtsbestand angehören, bleiben bis zur Erlassung der Abfuhrordnungen gemäß § 11 weiterhin in Gültigkeit. Abfuhrordnungen gemäß § 11 sind bis spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu erlassen. (2) Abfallwirtschaftspläne auf Grund des Steiermärkischen…
§ 8 Anschlusspflicht
…Verständigung über die Beistellung der Abfallsammelbehälter einzubringen. (4) Die Anschlusspflicht entsteht für die außerhalb des Abfuhrbereiches gelegenen Grundstücke mit Inkrafttreten der Verordnung gemäß § 11. Eine bloß zeitweilige Benützung des Grundstückes (z. B. Zweitwohnung, Ferienhaus oder Kleingartenanlage) begründet keine Ausnahme von der Anschlusspflicht.…
§ 7 Organisation der Abfuhr
…der Siedlungsabfälle gemäß § 4 Abs. 4 eine öffentliche Abfuhr einzurichten. (2) Die Gemeinde hat einen Abfuhrbereich in der Abfuhrordnung gemäß § 11 festzulegen, der jenes Gebiet umfasst, innerhalb dessen die regelmäßige Sammlung und Abfuhr der Siedlungsabfälle durch die öffentliche Abfuhr unter Berücksichtigung der Verkehrslage der Grundstücke sowie…
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