§ 81 § 81
In Kraft seit 02. Januar 2009
Up-to-date
St. PG 2009
Gliederung
(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
(2) Verweise in diesem Gesetz auf das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 (VVG), BGBl. Nr. 53/1991, sind als Verweise auf die Fassung BGBl. I Nr. 3/2008 zu verstehen.
Rückverweise