(1) Für Leistungen in der allgemeinen Pflegeklasse dürfen nur folgende Gebühren eingehoben werden:
a) eine Pauschale pro Krankheitsfall (LKF-Gebühr) oder die Pflegegebühren der allgemeinen Pflegeklasse;
b) Sondergebühren, mit denen die folgenden Kosten finanziert werden:
1. die Kosten der Beförderung zur und aus der Krankenanstalt;
2. die Kosten der Beistellung eines Zahnersatzes, sofern diese nicht mit der in der Krankenanstalt durchgeführten Behandlung zusammenhängt;
3. die Kosten der Beistellung orthopädischer Hilfsmittel (Körperersatzstücke), soweit sie nicht therapeutische Behelfe darstellen;
4. Kosten für eine medizinische Behandlung, für die keine Leistungsverpflichtung der Sozialversicherungsträger besteht und die auf ausdrückliches Verlangen des Patienten oder der Patientin erbracht werden (Wunschleistungen);
5. die Kosten der Zusatzleistungen, die mit der medizinischen Leistung nicht in Zusammenhang stehen und auf ausdrückliches Verlangen des Patienten oder der Patientin erbracht werden;
c)Kostenbeiträge und Beiträge gemäß § 85.
(2) Die Sondergebühren gemäß Abs. 1 lit. b dürfen nur insoweit eingehoben werden, als die genannten Kosten von der Krankenanstalt getragen werden und nicht bereits in den LKF-Gebühren oder in den Pflegegebühren inbegriffen sind.
Art. 1 § 79 SpG · SpG · Spitalgesetz
Art. 1 § 79 § 79 Abgeltung von Leistungen in der Sonderklasse
…nur folgende Gebühren eingehoben werden: a) eine Pauschale pro Krankheitsfall (LKF-Gebühr) oder die Pflegegebühren der allgemeinen Pflegeklasse; b) folgende Sondergebühren: 1. Sondergebühren gemäß § 78 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 78 Abs. 2 ; 2. Sondergebühren als Zuschlag zur LKF-Gebühr oder zur Pflegegebühr für Leistungen in der Sonderklasse; 3…
Art. 1 § 91 4. Abschnitt Sonderbestimmungen für private Krankenanstalten
…§ 91 *) Anwendung von Bestimmungen des 3. Abschnittes (1) Für private Krankenanstalten sind folgende Bestimmungen des 3. Abschnittes sinngemäß anzuwenden: § 71 Abs. 4 zweiter Satz – Aufnahme in Anstaltsbehandlung – § 72…
Art. 1 § 103b 7. Abschnitt Stationäre Hospize, die in Form eines Pflegeheims betrieben werden
…– §§ 28 bis 58a – Betrieb von Krankenanstalten –; mit Ausnahme der §§ 30a, 32a, 33, 35, 36 Abs. 1 und 2, 39, 39a, 49 und 51 ; § 32 mit der Maßgabe, dass von einer ständigen ärztlichen Anwesenheit abgesehen werden kann, wenn ärztliche Hilfe…
Art. 1 § 96 § 96*) Abgeltung von Leistungen in Fondskrankenanstalten
…Land Vorarlberg ausgenommene Leistungen. (3) Abs. 1 gilt weiters nicht für jene Leistungen, die mit den folgenden Gebühren abgegolten werden: a) Sondergebühren gemäß § 78 Abs. 1 lit. b und c sowie § 79 Abs. 1 lit. b und c ; b) Gebühren für ambulatorische Behandlungen gemäß § 80 , soweit diese Leistungen nicht…
§ 25 BFA-VG · BFA-VG · BFA-Verfahrensgesetz
§ 25 Aufforderung zur erkennungsdienstlichen Behandlung
…Dienststelle einer Landespolizeidirektion vorzuführen; die Anhaltung zu diesem Zweck ist nur solange zulässig, als eine erfolgreiche Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung unter Beachtung von § 78 SPG nicht aussichtslos erscheint. (3) Kommt der Betroffene außer in den Fällen des § 24 Abs. 1 Z 8 der Aufforderung nicht nach…
§ 100 FPG · FPG · Fremdenpolizeigesetz 2005
§ 100 Ermittlung erkennungsdienstlicher Daten
…vor die Landespolizeidirektion vorzuführen; die Anhaltung zu diesem Zweck ist nur solange zulässig, als eine erfolgreiche Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung unter Beachtung von § 78 SPG nicht aussichtslos erscheint. (3) Kommt der Betroffene außer in den Fällen des § 99 Abs. 1 Z 7 der Aufforderung nicht nach…
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