(1) Die nach § 7 erforderliche Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn
a) das Rechtsgeschäft den Zielen gemäß § 1 Abs 2 nicht widerspricht, oder
b) ein öffentliches Interesse an Nutzung auf Grund des Rechtsgeschäfts besteht, welches eine Beeinträchtigung der Ziele des § 1 Abs 2 überwiegt
und kein Versagungsgrund gemäß § 9 vorliegt.
(2) Ein Widerspruch zu den Zielen gemäß § 1 Abs 2 ist insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn
1. ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück, das nicht Teil eines leistungsfähigen land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes ist, an einen leistungsfähigen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb zur land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung übertragen wird;
2. die in der Nutzung des Veräußerers, Verpächters, udgl. verbleibenden Teile auch nach Abtrennung der den Gegenstand des Rechtsgeschäfts bildenden land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücke für einen leistungsfähigen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb ausreichen;
3. der ganze landwirtschaftliche Betrieb an einen Landwirt übertragen wird und als solcher Betrieb erhalten bleibt bzw der ganze forstwirtschaftliche Betrieb an einen Forstwirt übertragen wird und als solcher Betrieb erhalten bleibt; oder
4. ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb, dessen Erhaltung als selbständiger Betrieb aus land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb nicht mehr vorteilhaft erscheint, aufgeteilt wird und die Teile zur Stärkung oder Schaffung von leistungsfähigen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden.
(3) Wird von dem Antragsteller geltend gemacht, dass die Zustimmungsvoraussetzungen gemäß Abs 1 lit b oder gemäß einer der Ziffern von Abs 2 vorliegen, hat er dies durch Vorlage von Unterlagen oder durch Beweisanbote (zB Zeugenvernehmung) zu belegen.
Rückverweise
S.GVG 2023 · Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023
§ 48 Verfahrensvorschriften
…Salzburg bestellten beisitzenden Mitglieder der Grundverkehrskommission (§ 46 Abs 2 Z 2) können, wenn sie im Hinblick auf die gemäß § 8 zu wahrenden Interessen Bedenken gegen die Richtigkeit eines auf Zustimmung lautenden Beschlusses haben, vom Vorsitzenden verlangen, dass er die Angelegenheit der Landesregierung unter Angabe der…
§ 8 Allgemeine Voraussetzungen für die Zustimmung
(1) Die nach § 7 erforderliche Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn a) das Rechtsgeschäft den Zielen gemäß § 1 Abs 2 nicht widerspricht, oder b) ein öffentliches Interesse an Nutzung auf Grund des Rechtsgeschäfts besteht, welches eine Beeinträchtigung der Ziele des § 1 Abs 2 überwiegt und kein…
§ 10 Bewirtschaftungsverpflichtung
…land- oder forstwirtschaftlich zu nutzen (§ 2 Abs 7) und dürfen keiner anderen Nutzung zugeführt werden. (2) Gemäß § 7 Abs 2 Z 8, 14 und 15 ohne Zustimmung der Grundverkehrsbehörde erworbene Grundstücke oder auf Grund einer unter Anwendung von § 8 Abs 1 lit b erteilten Zustimmung erworbene…