LandesrechtSalzburgLandesesetzeSalzburger Grundverkehrsgesetz 20231. Hauptstück Beschränkungen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs mit Grundstücken2. Abschnitt Beschränkungen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs mit Baugrundstücken („Grauer Grundverkehr“)3. Unterabschnitt Maßnahmen zur Sicherstellung der Ziele dieses Abschnitts§ 15

§ 15 Inhalte einer Anzeige

In Kraft seit 01. März 2023
Up-to-date
§ 15 Inhalte einer Anzeige — S.GVG 2023 | GesetzeFinden.at