§ 13 In- und Außerkrafttreten
In Kraft bis 31. Juli 2025
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Februar 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2025 außer Kraft.
(2) Verordnungen gemäß den §§ 3 Abs 4, 4 Abs 2, 6 Abs 4, 7 Abs 4, 8 Abs 6 und 10 Abs 6 können auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Der Zeitraum der Rückwirkung ist mit dem 1. Februar 2024 begrenzt.
Rückverweise
S.EKUG · Salzburger Energiekostenunterstützungsgesetz
§ 13 In- und Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Februar 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2025 außer Kraft. (2) Verordnungen gemäß den §§ 3 Abs 4, 4 Abs 2, 6 Abs 4, 7 Abs 4, 8 Abs 6 und 10 Abs 6 können auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Der Zeitraum der Rückwirkung ist mit dem 1. Februar 2024 begrenz…