S.BDG
Gliederung
2. Abschnitt Zuständigkeiten der Bildungsdirektion
§ 3 Übertragung von Zuständigkeiten der Bildungsdirektion auf andere Organe
Inwieweit Zuständigkeiten der Bildungsdirektion auf dem Gebiet der Vollziehung des Dienst-, Besoldungs- und Personalvertretungsrechts der Lehrer für öffentliche Pflichtschulen auf andere Organe übertragen werden, ergibt sich aus dem Salzburger Landeslehrpersonen-Diensthoheitsgesetz 2019 – LDHG 2019.
§ 3 S.BDG · S.BDG · Salzburger Bildungsdirektionsgesetz
§ 3 Übertragung von Zuständigkeiten der Bildungsdirektion auf andere Organe
…§ 3 Inwieweit Zuständigkeiten der Bildungsdirektion auf dem Gebiet der Vollziehung des Dienst-, Besoldungs- und Personalvertretungsrechts der Lehrer für öffentliche Pflichtschulen auf andere Organe übertragen werden, ergibt…
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