§ 82 § 82
In Kraft seit 11. Juni 2026
Up-to-date
Abweichend von den §§ 19a Abs 4, 19b Abs 4 und 6, 19c Abs 5, 19d Abs 2 und 19e Abs 2 können die dort jeweils festgelegten Höchstzahlen im Zeitraum vom 1. Juni 2026 bis zum Ablauf des 31. August 2026 um bis zu zwei Kinder überschritten werden.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden