§ 67 Werbeverbot
In Kraft seit 01. September 2019
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§ 67 Werbeverbot — S. KBBG
Werbung, die den Aufgaben und Zielsetzungen der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung entgegensteht, sowie parteipolitische Werbung ist in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen verboten.
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