§ 67 Werbeverbot
In Kraft seit 01. September 2019
Up-to-date
Werbung, die den Aufgaben und Zielsetzungen der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung entgegensteht, sowie parteipolitische Werbung ist in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen verboten.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden