§ 65b Rückwirkung von Verordnungen
In Kraft seit 01. September 2023
Up-to-date
S. KBBG
Gliederung
6. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 65b Rückwirkung von Verordnungen
Auf Grund dieses Gesetzes erlassene Verordnungen können auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Der Zeitraum der Rückwirkung darf sechs Monate nicht übersteigen.
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