LandesrechtSalzburgLandesesetzeSalzburger Glücksspielautomatengesetz 20262. Hauptstück Ausübungsvorschriften2. Abschnitt Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung4. Unterabschnitt Sonstige Maßnahmen§ 52

§ 52Sonderbestimmungen für Konzessionsinhaber, die Teil einer Gruppe sind

In Kraft seit 01. Januar 2026
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