LandesrechtSalzburgLandesesetzeSalzburger Glücksspielautomatengesetz 20261. Hauptstück Ausspielungen mit Glücksspielautomaten2. Abschnitt Voraussetzungen für die Durchführung von Ausspielungen mit Glücksspielautomaten4. Unterabschnitt Zulassung von Glücksspielautomaten§ 21

§ 21Voraussetzungen

In Kraft seit 01. Januar 2026
Up-to-date