(1) Im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde ergehende Bescheide aufgrund von Landesgesetzen dürfen dem Flächenwidmungsplan nicht widersprechen.
(2) Der Gemeindevorstand kann auf Antrag des Grundeigentümers mit Bescheid Ausnahmen vom Flächenwidmungsplan bewilligen, wenn
a) aufgrund der Kleinräumigkeit des Vorhabens eine eigene Widmung unzweckmäßig ist,
b) es sich nicht um Betriebsanlagen im Sinne der §§ 14 und 15 oder um Gebäude mit Wohnräumen handelt,
c) sie den im § 2 genannten Raumplanungszielen nicht entgegenstehen und
d) sie einem Landesraumplan oder dem räumlichen Entwicklungsplan nicht entgegenstehen.
Die Bewilligung liegt im behördlichen Ermessen und kann erforderlichenfalls befristet und unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
(2a) Abweichend von Abs. 2 lit. a kommt es für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung betreffend Windmessanlagen, für die eine befristete Baubewilligung für vorübergehende Zwecke nach § 30 des Baugesetzes beantragt wird, auf die Kleinräumigkeit nicht an. Im Übrigen bleiben die Abs. 2 und 3 unberührt.
(3) Entgegen den Bestimmungen der Abs. 1 und 2 erlassene Bescheide sind mit Nichtigkeit bedroht.
(4) Körperschaften des öffentlichen Rechts und von solchen verwaltete Stiftungen, Fonds und Anstalten dürfen als Träger von Privatrechten – unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften – raumwirksame Maßnahmen nur im Einklang mit den im § 2 genannten Zielen und unter Bedachtnahme auf den Flächenwidmungsplan treffen.
*) Fassung LGBl.Nr. 43/1999, 44/2013, 4/2019, 57/2024
Rückverweise
RPG · Raumplanungsgesetz
§ 22 § 22*)Wirkung, Ausnahmebewilligung
(1) Im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde ergehende Bescheide aufgrund von Landesgesetzen dürfen dem Flächenwidmungsplan nicht widersprechen. (2) Der Gemeindevorstand kann auf Antrag des Grundeigentümers mit Bescheid Ausnahmen vom Flächenwidmungsplan bewilligen, wenn a) aufgrund der Kleinräumigk…
§ 64 § 64*)Außerkrafttretensbestimmungen zur Novelle 57/2024
…1) Der § 22 Abs. 2a in der Fassung LGBl.Nr. 57/2024, tritt am 30. Dezember 2028 außer Kraft; auf dieser Grundlage erteilte Ausnahmebewilligungen vom Flächenwidmungsplan bleiben…
§ 5 § 5*)Grundlagenerhebung, Verarbeitung personenbezogener Daten, geographisches Informationssystem, Bericht
…§ 31 bis 34a und Bausperren nach den §§ 25 und 37 sowie zur Erteilung von Ausnahmebewilligungen nach den §§ 22 und 35 erforderlich ist; c) soweit dies zur Erlassung von Verordnungen nach den §§ 16a und 16b, zur Erteilung von Ausnahmebewilligungen nach §…
§ 58 § 58*)Bestandsregelung
…Bauvorhaben gemäß § 15 Abs. 8 zweiter Satz, bei publikumsintensiven Veranstaltungsstätten nicht für Bauvorhaben gemäß § 16c Abs. 2 und nicht für Bauvorhaben gemäß § 22 Abs. 2. (3) Bei Bauvorhaben, die folgende Gebäude betreffen, ist der Abs. 1 mit nachstehenden Abweichungen anzuwenden: a) Bei Ferienwohnungen darf zusätzlicher Wohnraum durch…