(1) Der § 22 Abs. 2a in der Fassung LGBl.Nr. 57/2024, tritt am 30. Dezember 2028 außer Kraft; auf dieser Grundlage erteilte Ausnahmebewilligungen vom Flächenwidmungsplan bleiben für die Dauer der Geltung einer befristeten Baubewilligung für vorübergehende Zwecke weiter bestehen.
(2) Der § 64 in der Fassung LGBl.Nr. 57/2024, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 57/2024
Rückverweise
RPG · Raumplanungsgesetz
§ 64 § 64*)Außerkrafttretensbestimmungen zur Novelle 57/2024
…auf dieser Grundlage erteilte Ausnahmebewilligungen vom Flächenwidmungsplan bleiben für die Dauer der Geltung einer befristeten Baubewilligung für vorübergehende Zwecke weiter bestehen. (2) Der § 64 in der Fassung LGBl.Nr. 57/2024, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft. *) Fassung LGBl.Nr. 57/2024…