(1) Bauerwartungsflächen dürfen nur als Folgewidmung nach § 12 Abs. 5 oder bei Umwidmungen nach § 23 Abs. 2 lit. a festgelegt werden. Flächen, die gemäß § 13 Abs. 2 als Bauflächen nicht geeignet sind, dürfen nicht als Bauerwartungsflächen gewidmet werden.
(2) Bauerwartungsflächen können in die im § 14 Abs. 1 genannten Gebiete unterteilt werden.
(3) Bauerwartungsflächen dürfen wie Landwirtschaftsgebiete (§ 18 Abs. 3) genutzt werden. Die Errichtung von Gebäuden und Anlagen für neue land- oder forstwirtschaftliche Betriebe ist jedoch nicht zulässig.
*) Fassung LGBl.Nr. 4/2019, 57/2023
Rückverweise
RPG · Rechtspraktikantengesetz
§ 17 Höhe des Ausbildungsbeitrages
(1) Der Ausbildungsbeitrag beträgt für einen Kalendermonat 50%, ab dem achten Ausbildungsmonat 100% des Monatsentgelts einer Vertragsbediensteten oder eines Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppe v1, Entlohnungsstufe 1 (§ 71 Abs. 1 VBG). (2) Für je drei Monate der Gerichtspraxis gebührt eine So…
§ 29 Aufhebung von Rechtsvorschriften, Inkrafttreten und Vollziehung
…Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 87/2001 in Kraft: 1. § 4 Abs. 1, § 17 Abs. 2 und § 18 Abs. 1 und 2 mit 1. Juli 2001, 2. § 17 Abs. 1 mit…
§ 13 Freistellung
…der Beendigung der Gerichtspraxis eine Ersatzleistung als Abgeltung für den nicht verbrauchten Freistellungsanspruch. (5) Als Ersatzleistung gebührt der aliquote Teil des Ausbildungsbeitrags nach § 17 Abs. 1, der Sonderzahlung nach § 17 Abs. 2 und einer allfälligen Kinderzulage nach § 19 Abs. 1. Bei der…
RPG · Raumplanungsgesetz
§ 12 § 12*)Allgemeines
…Der Flächenwidmungsplan darf einem Landesraumplan und dem räumlichen Entwicklungsplan nicht widersprechen. (3) Im Flächenwidmungsplan können folgende Widmungen festgelegt werden: Bauflächen (§ 13), Bauerwartungsflächen (§ 17), Freiflächen (§ 18) und Verkehrsflächen (§ 19). In Bauflächen (Grundwidmung) können besondere Flächen für Einkaufszentren (§ 15), besondere Flächen für sonstige Handelsbetriebe (§ …