(1) Die Raumplanung ist nach den Bestimmungen dieses Gesetzes durchzuführen.
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung oder Vollziehung Bundessache ist.
§ 29 RAPG · RAPG · Rechtsanwaltsprüfungsgesetz
§ 29 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen ab 1. Jänner 2017
…30. Juni 2025 einen Antrag auf Zulassung zur Gerichtspraxis gestellt und zum Zeitpunkt der Antragstellung alle Zulassungsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 1 und § 2 des Rechtspraktikantengesetzes erfüllt haben, weiter anzuwenden; dies gilt auch im Fall späterer Unterbrechungen der Gerichtspraxis. (4) §§ 9, 10, 15, 18, 19 und § …
Art. 7 Artikel 7
…spätestens 31. Dezember 2016 einen Antrag auf Zulassung zur Gerichtspraxis gestellt und zum Zeitpunkt der Antragstellung alle Zulassungsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 1 und § 2 des Rechtspraktikantengesetzes , BGBl. Nr. 644/1987, erfüllt haben, ist § 2 Abs. 1 RAPG – auch im Falle späterer Unterbrechungen der Gerichtspraxis – in…
§ 29 RPG · RPG · Rechtspraktikantengesetz
§ 29 Aufhebung von Rechtsvorschriften, Inkrafttreten und Vollziehung
…1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1988 in Kraft. (2) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 61/1997 treten in…
§ 28a Übergangsbestimmung zur Novelle BGBl. I Nr. 111/2010
…Zulassungswerber, die bis spätestens 30. Juni 2011 einen Antrag auf Zulassung zur Gerichtspraxis gestellt und zum Zeitpunkt der Antragstellung sämtliche Zulassungsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 1 und § 2 erfüllt haben, ist (auch im Fall späterer Unterbrechungen) die bis zum Ablauf des 30. Juni 2011 geltende…
Art. 24
…ist. Nach Aufhebung eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens oder infolge eines Einspruchs ist jedoch im Sinne der §§ 1, 61 StGB vorzugehen.…
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