Oö. TG 2018
Gliederung
Die Landesregierung hat dem Landtag alle drei Jahre einen Bericht über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Tourismus in Oberösterreich zu erstatten. Der Bericht ist bis spätestens 31. Mai des dem Berichtszeitraum folgenden Jahres vorzulegen.
§ 54 Oö. TG 2018 · Oö. TG 2018 · Oö. Tourismusgesetz 2018
§ 54
…durchgehend mit Hauptwohnsitz wohnt, 2. keine Wohnung als Gästeunterkunft verwendet wird und 3. nicht Personen wohnen, die keine nahen Angehörigen im Sinn des § 2 Abs. 7 Oö. Grundverkehrsgesetz 1994 sind. Ein Hauptwohnsitz ist nicht erforderlich, solange dieser aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen aufgegeben werden muss. (Anm: LGBl.Nr. 55/2019, 113…
§ 85 § 85 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen
… Dezember 2018 weiter. (8) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes gemäß Abs. 2 bestehenden freiwilligen Mitgliedschaften gemäß § 6 Abs. 2 Oö. Tourismus-Gesetz 1990 gelten als freiwillige Mitgliedschaften nach § 11 Abs. 2 weiter. (Anm: LGBl.Nr. 113/2023) (9) Tourismusverbände, die zum Zeitpunkt…
§ 11 § 11 Mitglieder des Tourismusverbands
…1) Pflichtmitglieder eines Tourismusverbands sind jene Unternehmerinnen bzw. Unternehmer im Sinn des § 2 Umsatzsteuergesetz 1994, die im Gebiet des Tourismusverbands ihren Sitz oder eine Betriebsstätte ( §§ 27 , 29 und 30 Bundesabgabenordnung) haben, und deren Umsätze…
§ 44 § 44 Beitragspflicht in Gemeinden der Ortsklasse D
…1) Unternehmerinnen bzw. Unternehmer im Sinn des § 2 Umsatzsteuergesetz 1994, die im Gebiet einer Gemeinde der Ortsklasse D ihren Sitz oder eine Betriebsstätte ( §§ 27 , 29 und 30 Bundesabgabenordnung) haben…
Rückverweise