LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992V. HAUPTSTÜCK Erhaltung der öffentlichen Pflichtschulen § 48 Begriffe§ 48b

§ 48b§ 48b Assistenz an mittleren und höheren Schulen sowie an Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht

In Kraft seit 01. September 2019
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