§ 25
In Kraft seit 01. März 1997
Up-to-date
§ 25
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in diesem Landesgesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde, ausgenommen ihre Aufgaben gemäß § 3 Abs. 5 und § 6 Abs. 4 sind im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde wahrzunehmen.
Oö. NPG · Oö. Nationalparkgesetz
§ 25
…§ 25 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde Die in diesem Landesgesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde, ausgenommen ihre Aufgaben gemäß § 3 Abs. 5 und § 6 Abs. 4…
§ 5 § 5Anwendung sonstiger Landesgesetze im Nationalpark
…1) § 11, § 12, § 15 und § 25 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001, § 3 Abs. 2 und 3 des Oö. Fischereigesetzes 2020 und § 44, § 45, § 46, § 47 Abs…
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