LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. LandtagswahlordnungVI. HAUPTSTÜCK Ermittlungsverfahren6. ABSCHNITT Gewählte Bewerber; Ersatzmitglieder des o.ö. Landtages § 73 Erklärungen Doppeltgewählter; Besetzung von Mandaten bei Erschöpfung der Wahlvorschläge§ 73

§ 73

In Kraft seit 30. Oktober 2020
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