LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. LandtagswahlordnungVI. HAUPTSTÜCK Ermittlungsverfahren3. ABSCHNITT Ermittlungsverfahren im Wahlkreis § 66 Vergabe der Mandate im Wahlkreis§ 67

§ 67§ 67 Zuweisung der Mandate an die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber

In Kraft seit 30. Oktober 2020
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