LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. LandtagswahlordnungV. HAUPTSTÜCK Durchführung der Wahl4. ABSCHNITT Besondere Erleichterungen für die Ausübung des Wahlrechts § 50a Ausübung des Wahlrechts durch Briefwahl§ 52

§ 52§ 52 Ausübung des Wahlrechts von bettlägerigen und solchen gleichzuhaltenden Wahlkartenwählern

In Kraft seit 01. Mai 1997
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