LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. LandtagswahlordnungII. HAUPTSTÜCK Wahlbehörden § 5 Allgemeines§ 13

§ 13§ 13 Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer

In Kraft seit 01. Mai 1997
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