Oö. LRGV
Gliederung
6. ABSCHNITT Dienstverrichtungen im Ausland
§ 24 § 24 Nebenkostenersatz
Bei Auslandsdienstreisen nach § 23 gebührt der Ersatz folgender Nebenkosten:
1. Kosten für Reise- und Aufenthaltsdokumente;
2. Kosten medizinischer Untersuchungen und gesundheitspolizeilich vorgeschriebener oder gesundheitspolizeilich empfohlener Impfungen.
§ 23 Oö. LRGV · Oö. LRGV · Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift
§ 23 § 23Anspruch bei Auslandsdienstreisen
…Die §§ 1 bis 22 sind, soweit in den §§ 24 bis 28 nicht anderes bestimmt ist, anzuwenden auf 1. Dienstreisen in das Ausland (Auslandsdienstreisen), 2. Dienstreisen von einer im Ausland gelegenen Dienststelle (Dienstverrichtungsstelle) aus und…
§ 28 § 28Entsendung ins Ausland
…1) Auf eine Entsendung ins Ausland sind die §§ 24 und 25 sowie die §§ 30 bis 35 sinngemäß anzuwenden. (2) Anstelle der Zuteilungsgebühr gebührt eine Vergütung nach den für die Besoldung der…
Rückverweise